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Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 374
Wohnort: Oberhausen / NRW

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Verfasst am:
14.02.2007 01:39 Schonzeiten und Mindestmaße Hamburg |
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Artenschutz
Fische der nachstehend aufgeführten Arten dürfen nicht gefangen werden
Barbe , Bachneunauge , Bitterling , Edelkrebs , Elritze , Flußmuscheln - alle einheimischen Arten der Gattung Unio , Flußneunauge , Lachs , Maifisch, Finte , Meerforelle , Meerneunauge , Moderlieschen , Neunstachliger Stichling , Schlammpeitzger , Schmerle , Schnäpel , Steinbeißer , Stör , Teichmuscheln - alle einheimischen Arten der Gattung Anodonta , Wels , Zährte
Dies gilt nicht für Lachse und Meerforellen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind
Schonzeiten
Die nachstehend aufgeführten Arten haben folgende Schonzeiten, in denen sie nicht gefangen werden dürfen
Bach- und Meerforelle 15. Oktober bis 15. Februar
Äsche 1. Januar bis 15. Mai
Hecht 1. Januar bis 15. Mai
Zander 1. Januar bis 15. Mai
Die Schonzeit für Forellen gilt nicht in gewerblichen Fischzuchtbetrieben
Mindestmaße
Fische der nachstehend aufgeführten Arten dürfen nur gefangen werden, wenn sie von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse mindestens folgende Länge aufweisen
Aal 35 cm
Äsche 35 cm
Bachforelle 30 cm
Döbel 25 cm
Flunder 20 cm
Hasel 20 cm
Hecht 50 cm
Karpfen 35 cm
Lachs 35 cm
Meerforelle 35 cm
Quappe 35 cm
Rapfen 40 cm
Schlei 25 cm
Zander 40 cm
Zope 30 cm
Dies gilt nicht für Fische, die zum Zwecke der Wiederaussetzung in andere Gewässer gefangen werden, sowie in gewerblichen Fischzuchtbetrieben in geschlossenen Gewässern
Alle Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Daten kann jedoch nicht übernommen werden
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