| Autor |
Nachricht |
SteRo
Mitglied
Alter: 45
Anmeldungsdatum: 17.11.2008
Beiträge: 3
Wohnort: 99192 Ingersleben

|
Verfasst am:
17.11.2008 10:50 Jugendfischereischein/Thüringen |
  |
Ich habe unheimlich viel gelesen, aber die eindeutige Antwort auf meine Frage fehlt mir noch: Ich bin erwachsener Fischereischeininhaber, mein Sohn, neun Jahre alt, soll ab 2009 den in Thüringen nunmehr ab 7 Jahren erhältlichen Jugendfischereischein bekommen. Dürfen wir dann gemeinsam mit zwei oder mit vier Angeln angeln? Wo steht das verbindlich geregelt? Ich würde mich über eine verlässliche Rückantwort sehr freuen.
|
|
    |
 |
gifhorner anglerkönig
Mitglied

Alter: 19
Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 1000
Wohnort: wagenhoff

|
Verfasst am:
18.11.2008 17:09 (Kein Titel) |
  |
Hallo,
ich kann dir nicht sagen wo es steht, aber eigentlich ist es so geregelt,
dass ihr 3 Ruten auslegen dürft, du 2, dein Sohn 1 Rute. So ist das zumindest bei uns geregelt.
Musste eben sonst nochmal genau beim Vorstand deines Vereins oder so nachfrfragen.
Gruß Eike
_________________ Angeln macht süchtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ich hab meine Kumpels auch süchtig gemacht und wenn ihr noch nicht süchtig seid,dann redet mit mir und ich mach euch süchtig!!!!!!!!!!!!!!!!
|
|
   |
 |
Wollie
Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2006
Beiträge: 605
Wohnort: Hamburg / Rastede

|
Verfasst am:
18.11.2008 23:32 (Kein Titel) |
  |
Hallo SteRo,
es ist immer eine Sache der ausstellenden Behörde und der damit verbundenen Fischereirecht. Da man mit einem normalen Fischereischein in freien Gewässern für gewöhnlich als Erwachsener mit maximal zwei Ruten fischen darf, ist davon auszugehen, dass Dein Sohn mit dem Jugendfischereischein lediglich eine Rute verwenden darf. Ich gehe davon aus, dass Ihr zusammen mit drei Ruten fischen dürft.
Genaueres wird Dir sicherlich die Gemeinde bei der Du Dir den Schein ausstellen läßt sagen können. Möglicherweise sind diese Bestimmungen in jedem Bundesland anders geregelt.
Gruß
Wollie
_________________ Petri Heil und krumme Ruten
www.sfv-rastede.de
|
|
  |
 |
SteRo
Mitglied
Alter: 45
Anmeldungsdatum: 17.11.2008
Beiträge: 3
Wohnort: 99192 Ingersleben

|
Verfasst am:
19.11.2008 13:44 (Kein Titel) |
  |
Vielen Dank für die Antworten; mit der Anzahl von drei Angeln hätte ich ja nun gar nicht gerechnet! Ich werde allerdings weiter suchen, ob die richtige und verlässliche Lösung nicht irgendwo niedergeschrieben ist. Im Thüringer Fischereigesetz und in der Thüringer Fischereiverordnung habe ich bislang nichts gefunden. Bin weiter dankbar für jeden Beitrag, der mich schlauer macht.
|
|
    |
 |
|
|