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angelprofi
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
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Verfasst am:
16.04.2006 18:34 Friedfischangeln bald ohne Schein |
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Friedfischangeln bald ohne Schein?
Landesministerium plant baldige Änderung des Fischereigesetzes
Prignitz/Potsdam • Die Ankündigung des Landwirtschaftsministeriums, dass Angeln auf Friedfisch ohne Fischereischein zu gestatten, ist auf unterschiedliches Echo gestoßen.
Anglerverbände hatten zuerst große Bedenken, die jetzt aber ausgeräumt seien, erklärte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade. Auch Tierschutzverbände hatten Einwände angemeldet, ob man denn jedermann das artgerechte Töten von Fischen zutrauen könne. Jens-Uwe Schade betont, dass die Änderungen im Fischereirecht ein kleiner Teil zum Bürokratieabbau in Brandenburg seien. Das Artikelgesetz umfasse außerdem aber viele andere Änderungen aus den verschiedenen Ministerien.
"Stellen Sie sich dieses Gesetz vor wie einen großen Schrank und die Änderung des Fischereigesetzes ist eine Schublade davon", beschreibt Schade das angelaufene Verfahren. Die Unterlagen werden jetzt in der Staatskanzlei überarbeitet. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Man könne also noch nicht genau sagen, wann die Neuregelung in Kraft trete.
"Ich gehe davon aus dass es dafür eine breite Mehrheit im Landtag gibt, denn wir tun nichts weiter, als zu einer praktikablen Lösung zurück zu kehren, die es bereits vor 1990 so in den neuen Bundesländern bereits gab", meinte Schade. Er räumte allerdings ein, dass die Änderungen seinem Hause noch nicht weit genug gehen. Denn vor allem in skandinavischen Ländern wie in Schweden brauche man zum Angeln gar keinen Fischereischein.
"Ich denke, wir werden irgendwann zu dieser Lösung kommen, denn die EU-Gesetze müssen auch hier harmonisiert werden", so der Pressesprecher. Man sei aber mit der jetzt angestrebten Änderung vorerst zufrieden. Ín Richtung der Kritik aus der Ecke der Tierschützer sagt Schade: "Man kann doch wohl nicht allen Ernstes den Skandinaviern unterstellen, dass sie alle Tierquäler sind und nicht wissen, wie man Fische fachgerecht tötet."
Mit der Änderung des Fischereigesetzes darf jeder ohne Fischereiprüfung Friedfische angeln. Eine Erlaubniskarte vom Landesanglerverband oder aber vom Fischer sei trotzdem notwendig, erklärte Schade. Man wolle mit der Neuregelung zum einen Touristen im wasserreichsten Bundesland das Angeln erleichtern, aber auch etwas für die Jugendarbeit tun. Denn auf diesem Wege könne man auch Kindern ohne bürokratische Hürden an das Angeln heranführen. "Hier ist aber auch der Anglerverband in der Pflicht, die Kinder und Jugendlichen zu begleiten. Entweder durch die Ausbildung in Angelschulen oder aber durch Mentoren."
In der Neuregelung soll unter anderem festgeschrieben werden, dass die Kreisverbände zukünftig für die Fischereischeinprüfungen zuständig sind, die sich lediglich auf das Raubfisch- und Salmonidenangeln beschränken. Diese dürfen dann nach Bedarf organisiert und durchgeführt werden. Die Regelung eines Touristenfischereischeines wie in Mecklenburg-Vorpommern halte man in Brandenburg allerdings nicht für praktikabel. "Außerdem ist dies ungerecht den einheimischen Anglern gegenüber, die weiterhin zum Beangeln aller Fischarten den Fischereischein benötigen, wogegen Gastangler einen zeitlich begrenzten Freifahrtsschein erhalten." Seines Wissens sind bereits Klagen in Mecklenburg bezüglich dieser Praxis anhängig.
Die Änderung sei ein Schritt in die richtige Richtung, sicherlich noch nicht der große Wurf. Allerdings könne man auf diesem Wege eine schnellere Änderung erreichen, als wenn man das Fischereigesetz allein novelliert hätte, denn dann wäre dies erst etwa 2008 möglich geworden, so Schade. Th.Bein
christian
_________________ Ich schieb die Opels vor mir her, ich mach spaß, ich will spaß ich will spaß
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Julian
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Verfasst am:
16.04.2006 18:41 (Kein Titel) |
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