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Nachricht |
Big-Mac
News Admin


Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 374
Wohnort: Oberhausen / NRW

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Verfasst am:
28.12.2006 12:36 Fischwilderei |
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Personen ohne gültigen Fischereischein dürfen auch an Privatgewässern nicht angeln, es sei denn, sie sind Eigentümer des Gewässers. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-- € geahndet werden. Unabhängig von dem Fischereischein muss natürlich die Erlaubnis des Fischereiberechtigten zum Angeln vorliegen (Fischereierlaubnisschein), da ansonsten eine Straftat (Fischwilderei) begangen wird .
Zuletzt bearbeitet von Big-Mac am 30.01.2007 18:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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hamburger67
Moderator


Alter: 45
Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 1424
Wohnort: alt-schwerin

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Verfasst am:
28.12.2006 18:08 (Kein Titel) |
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Das ist mir aber Neu,der Gewässerinhaber vom Privatsee,wo ich ab und an mal angle,musste auch nen Fischereischein vorlegen,naja kann willkür gewesen sein,wer weiss.
_________________ www.plauersee-angeltouren.de
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Berni
Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.08.2011
Beiträge: 2

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Verfasst am:
01.08.2011 11:02 (Kein Titel) |
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kann mir jemand was sagen zu Librarer See,wo kann Ich Parken ,wo am besten angeln
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Berni
Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.08.2011
Beiträge: 2

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Verfasst am:
01.08.2011 11:19 (Kein Titel) |
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Fahre zum ersten mal zum see
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Julian
Projekt Manager


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 3202

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Verfasst am:
04.01.2012 13:32 (Kein Titel) |
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Hm ich kenne den See leider nicht, sonst würde ich dir gern etwas sagen!
_________________ Auch ein Nicht erfolgreicher Tag hat seine schönen Seiten.
Ihr möchtet günstigen Webspace? Dann meldet euch per Pn, Mail oder ICQ.
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