Da zahlste hier (NRW) für Schulung und Prüfung richtig Geld ( von der Zeit mal abgesehen ) und dann finde ich diesen Beitrag in Wikipedia
Zitat:
Das Bundesverbraucherministerium hat sich dagegen ausgesprochen, dass Mecklenburg-Vorpommern ohne Sachkundeprüfung befristete Fischereischeine an Touristen vergibt. Diese Regelung könne nicht gewährleisten, dass die Angler über die nötige Kenntnis der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verfügen.
Das Ministerium forderte die Regierung Mecklenburg-Vorpommerns deshalb auf, zum Schutz der Tiere die seit dem 1. Juli 2005 in Kraft getretene Regelung rückgängig zu machen. Bislang blieb diese Initiative jedoch erfolglos.
Bezugnehmend auf vollgenden Artickel :
Zitat:
Wie bereits aus den Medien zu entnehmen war, trat am 01.07.05 die Verordnung über den zeitlich befristeten Fischereischein - Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern in Kraft.
Wer kann den zeitlich begrenzten Fischereischein erhalten?
Jeder Bürger kann ab diesem Zeitpunkt gemäß der Verordnung und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen einmal im Kalenderjahr einen auf max. 28 aufeinanderfolgende Tage ausgestellten Fischereischein und die dazugehörige Broschüre mit zu beachtenden Hinweisen erwerben. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können wie bisher unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers mitangeln, wenn dieser die Einhaltung der Vorschriften zur Fischerei, Natur-und Tierschutz sicherstellt. Kinder ab 10 Jahre benötigen den zeitlich befristeten Fischereischein.
Dazu siehe auch
http://www.mcpom.info/reisethemen/angelurlaub/fischereischein/
http://www.mcpom.info/reisethemen/angelurlaub/fischereischein/fischereischein-recht/
Ich dachte immer gleiches Recht für alle :16